Der California Consumer Privacy Act (CCPA) gewährt Einwohnern des Bundesstaates Kalifornien neue Verbraucherrechte in Bezug auf den Zugriff auf, die Löschung und die Weitergabe personenbezogener Daten, die von Unternehmen erhoben werden.
Nicht verkaufen
Als Einwohner Kaliforniens haben Sie das Recht, dem „Verkauf“ Ihrer personenbezogenen Daten an „Dritte“ zu widersprechen. Der Begriff „Verkauf“ ist dabei sehr weit gefasst. Das Gesetz definiert „Verkauf“ weiter, als Sie vielleicht denken. Er umfasst nicht nur den Austausch von Daten gegen Geld.
Wir geben Ihre Daten nicht gegen Geld an Dritte weiter und werden dies auch in Zukunft nicht tun. Wir geben jedoch personenbezogene Daten an bestimmte Dritte weiter, um unsere Geschäftstätigkeit auszuüben (beispielsweise zur Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen). Es ist möglich, dass jemand behaupten könnte, diese Weitergabe sei gegen eine „sonstige wertvolle Gegenleistung“ erfolgt.
Recht auf Information
Sie können von uns verlangen, dass wir Ihnen für die letzten 12 Monate eine Aufstellung der Kategorien personenbezogener Daten, die wir über Sie erhoben haben, der Kategorien von Quellen, aus denen diese erhoben wurden, des geschäftlichen Zwecks der Erhebung oder des „Verkaufs“ der Daten sowie der Kategorien von „Dritten“, an die wir diese Daten weitergegeben oder „verkauft“ haben, zur Verfügung stellen. Sie können außerdem verlangen, dass wir Ihnen in einem maschinenlesbaren Format eine Kopie der konkreten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, die wir in den letzten 12 Monaten über Sie erhoben haben. Sie können innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bis zu zweimal einen Auskunftsantrag stellen, vorbehaltlich der im Gesetz beschriebenen Einschränkungen. Eine Liste der allgemeinen Kategorien von Daten, die wir in den letzten 12 Monaten erhoben und weitergegeben haben, finden Sie in den Tabellen unter „Welche Daten erheben wir und wie werden sie erhoben?“ in unserer Datenschutzerklärung.
Recht auf Löschung
Sie können verlangen, dass wir alle personenbezogenen Daten löschen, die wir von Ihnen erhoben haben. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor, bei denen bestimmte Daten nicht gelöscht werden müssen. So können wir beispielsweise Daten aufbewahren, die für die Sicherheit und die Betrugsaufdeckung erforderlich sind. Außerdem können wir Daten aufbewahren, die für die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen an Sie notwendig sind. Wenn wir auf Ihren Löschantrag reagieren, werden wir Ihnen erläutern, welche Daten (falls vorhanden) wir aufbewahrt haben und warum. Bitte beachten Sie, dass anonymisierte oder pseudonymisierte Daten gesetzlich nicht als „personenbezogene Daten“ gelten und wir Ihre Daten durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung „löschen“ können.
Formular für Datenschutzanfragen
Wenn Sie Ihre Rechte ausüben möchten, füllen Sie bitte unser Formular für Datenschutzanfragen aus.
Zuletzt aktualisiert: 31. Dezember 2019